vers25 - Auslandsreisende benötigen eine Ausland Reisekrankenversicherung.
Startseite | Eine Ausland Reisekrankenversicherung für eine Urlaubsreise.
Hinweis auf die AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen). Auslandreisekrankenversicherung für eine Türkei Reise oder eine andere Urlaubsreise.
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Einschränkung der Leistung bei der Auslandsreisekrankenversicherung. Leistungspflicht der Auslandsreisekrankenversicherung. Sondertarife der Reiseversicherung: Beitragsberechnung der Auslandsreisekrankenversicherung. Es gibt 3 Formen der Krankenversicherung für Auslandsreisende: Einzelpolicen: Kosten je Reisetag und je Person für die geplante Reisedauer. (Teilweise mit gestaffelten Tagesbeiträgen, je nach Reisedauer). Beispiel: Reisedauer 30 Tage / Beitragssatz in EURO x Tage = Beitrag in EURO. Austritt aus der Auslandsreisekrankenversicherung. Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung. Einzelpolicen: Keine besondere Kündigung erforderlich, da diese automatisch nach Reiserückkehr enden. Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme die versicherten Personen innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers). Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers ebenfalls. Jahres-Dauerpolicen: Es wird eine einmalige Prämie pro Person oder Familienbeitrag gezahlt. Dieses gilt für alle Reisen eines Jahres mit maximaler Reisedauer. Jahres-Dauerpolicen: Üblicherweise besteht eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Beschränkung der Kündigung auf einzelne Personen ist möglich. Ohne Kündigung verlängert sich die Police automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers). Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers. Sondertarife der Reiseversicherung: Ohne besondere Kündigung enden diese automatisch bei Rückkehr von der Reise. Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers). Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers. Leistungsabwicklung der Auslandsreisekrankenversicherung. Die Police, Telefon- und Telefaxnummer des Versicherers zur Reise mitnehmen. Unbedingt vor Behandlungsbeginn Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft wo die Reiseversicherung abgeschlossen wurde, aufnehmen, wenn die Behandlungskosten offensichtlich sehr hoch sind. Voraussetzung für einen Rücktransport ist, dass eine angemessene Behandlung am Ort nicht möglich ist. Auch hier bitte unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer! Bei kleineren Behandlungskosten kann der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten verauslagen und nach Rückkehr von der Reise die gesammelten Originale der Belege einreichen. Die Unterlagen sollten den Namen des Erkrankten (Versicherten) die Behandlungsdaten und vor allen Dingen die genaue Diagnose und einzelnen Leistungen der Therapie beinhalten. Bei Belegen für Medikamente müssen Preis- und Quittungsvermerk ersichtlich sein. Bei hohen Vorauszahlungen, die z.B. aufgrund eines stationären Aufenthalts erforderlich werden, sollte man sich mit der nächsten Botschaft, bzw. zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen. Je nach Diagnose sind nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft auch direkte a Konto-Zahlungen an das Krankenhaus möglich. Einschränkung der Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung. Die wesentlichen Leistungsunterschiede bei der Reiseversicherung sind in unseren Leistungsvergleichen dargestellt. Da die Leistungen sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, nicht nur die Beiträge, sondern eben auch die Leistungen anhand unserer Vergleiche als Abschlusskriterium zu betrachten. In der Krankenversicherung für Auslandsreisende sind zum Teil die nachstehend genannten Ausschlüsse genannt. Das bedeutet, es erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung der Kosten. Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, die der alleinige Grund der Reise waren und für die bei Reiseantritt feststand, dass sie bei plannmäßigem Reiseverlauf stattfinden mussten. Behandlungskosten, die als Folge von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Kernenergie erforderlich werden. Oder wenn diese auf Vorsatz beruhenden Krankheiten oder Unfällen sowie Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen zurückzuführen sind. Behandlungskosten, die durch seelische Erkrankungen entstehen, die bei Schwangerschaft auftreten (außer bei akuten Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten oder wenn Pflegebedürftigkeit besteht. Aufwendungen die in Kur, Sanatorium und Reha - Einrichtungen anfallen Ausnahme, wenn diese als Einzige im medizinischen Notfall erreichbar waren), die durch Familienangehörige z B., wenn der Partner Mediziner ist, abgedeckt werden. (Sachkosten werden erstattet). Zahnersatzkosten einschl. Kronen und kieferorthopädische Behandlungskosten.
In der Leistungspflicht der Auslandsreisekrankenversicherung sind enthalten:
Hinweis zu Informationen der Reise Versicherung: Dies ist ein unverbindlicher Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen, welche Sie bei ernsthaftem Interesse anfordern können. |
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