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Reiseversicherung und Krankenversicherung für Ausländer.
Versicherbarer Personenkreis in der Reiseversicherung: Ausländische Gäste, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren. Deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren.
Unter Informationen zu speziellen Reiseversicherungen können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen.
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