vers25 - Für einen langen Auslandsaufenthalt sollten Sie eine langfristige Auslandskrankenversicherung abschließen.

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 Hinweis zu InformationenHinweis auf Informationen der Reise Versicherung:

Dies ist ein unverbindlicher Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen, welche Sie bei ernsthaftem Interesse erhalten.

Unter Informationen zu speziellen Reiseversicherungen können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen.

spezielle Reiseversicherungen Informationen zu speziellen Reiseversicherungen.

Au Pair in Deutschland.

ausländische Gäste und Besucher in der EU mit Visum.

ausländische Gäste und Besucher in der EU ohne Visum.

Auslandsaufenthalte bis maximal 5 Jahre.

Geschäftsreise.

Für Reisen in die NAFTA - Länder. Das sind USA, Mexico und Kanada.

 

rechter Pfeillangfristige Auslandskrankenversicherung abschließen. Abendstimmung bitte klicken.

Wer sich versichern kann Wer sich versichern kann:

Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen- Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein im weltweiten Ausland.

Personen mit ständigem Wohnsitz im weltweiten Ausland bei Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen- Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein.

Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen- Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein bei Aufenthalten in den vorgenannten Ländern.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung im weltweiten Ausland. Als Ausland gelten weltweit alle Länder, - mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt und/oder in dem sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hat.

Bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person besteht nach Meldung durch den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Die Gesamtdauer beträgt je nach gewähltem Tarif 30 Tage, 45 Tage oder 90 Tage.

Das Höchsteintrittsalter liegt bei 74 Jahren.

Versichert sind folgende Leistungen Versichert sind folgende Leistungen:

medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung zu 100 %.

verordnete Medikamente und Verbandmitteln zu 100 %.

Schwangerschaftsuntersuchungen, sofern die Schwangerschaft bei Vertragsbeginn noch nicht bestanden hat.

stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen (keine privatärztliche Behandlung).

Krankentransport zum stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.

medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen sowie jährliche Kontrolluntersuchungen und Zahnreinigung zu 100% des Rechnungsbetrages, max. 600,- EURO pro Versicherungsjahr.

unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz inklusive Reparaturen zu 80% des Rechnungsbetrages, max. 1000,- Euro je Unfallereignis und angefangenem Versicherungsjahr.

die Überführung bei Tod einer versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- Euro.

Heilmittel, wie Massagen und Krankengymnastik bis insgesamt 250,- Euro pro Versicherungsjahr.

psychoanalytische sowie psychotherapeutische Behandlungen bis 100,- Euro je Sitzung, max. 500,- Euro je Versicherungsjahr.

unfallbedingte Hilfsmittel bis max. 500,- Euro je Versicherungsjahr.

Versicherungsschutz für vorrübergehende Heimataufenthalte bis zu 30 Tage je Versicherungsjahr.

Vorerkrankungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die Versicherung hat 3 Stufen der Leistung und somit auch verschiedene Beiträge.

Der Tarif sieht eine generelle Selbstbeteiligung von 150,00 Euro je Versicherungsjahr vor.

Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie den ausführlichen Tarifbeschreibungen und dem Versicherungsschein.

Bei einem Eintrittsalter von 13 bis 40 Jahre beträgt der Beitrag 53,- Euro / Monat bei einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro.

Assistance - Leistungen Assistance - Leistungen

Auskünfte über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im In- und Ausland , wie z. B. die Benennung von Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Fachkliniken mit entsprechenden Sprachkenntnissen.

Benennung von Abschlepp-/Bergungsunternehmen, Fachwerkstätten, Mietwagenunternehmen, Hotels, Luftfahrtgesellschaften bzw. sonstigen Beförderungsunternehmen im In- und Ausland.

Benennung von Sachverständigen, Rechtsanwälten, Dolmetschern im In- und Ausland mit entsprechenden Sprachkenntnissen.

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