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Die Reiseversicherung ist für die Urlaubsreise und andere Anlässe zur Reise ins Ausland eine wichtige Versicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland nur eingeschränkten Schutz. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Beträge für Sie anfallen können.
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Unter - Informationen zu speziellen Reiseversicherungen- können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Wenn Sie auf - bitte klicken - geklickt haben, kommen Sie auf eine Seite auf welcher Sie "Produktübersicht" oder "Finden Sie Ihren Wunschtarif" sehen. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen. Informationen zu speziellen Reiseversicherungen. ausländische Gäste und Besucher in der EU mit Visum. ausländische Gäste und Besucher in der EU ohne Visum. Auslandsaufenthalte bis maximal 5 Jahre. Für Reisen in die NAFTA - Länder. Das sind USA, Mexico und Kanada. Von einer Auslandsreisekrankenversicherung werden die Kosten übernommen, die entstehen, wenn Sie bei einer Reise im Ausland krank werden. Auch entstehende Zusatzkosten, zum Beispiel durch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, sind durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Beträge für Sie anfallen können. Das liegt daran, daß die gesetzliche Krankenkasse von den Krankheitskosten lediglich so viel übernimmt, wie sie auch in Deutschland zahlen würde. Wenn der Arzt im Ausland höher abrechnet, beispielsweise aufgrund einer privatärztlichen Abrechnung oder wegen der Gepflogenheiten im entsprechenden Land, dann müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen. Auch privat Krankenversicherte haben im Ausland manchmal keinen oder nur einen zeitlich befristeten Versicherungsschutz. Natürlich können Sie zusätzlich zur Auslandsreisekrankenversicherung Versicherungen wie Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung abschließen. Vor Antritt einer Geschäftsreise in das Ausland kann natürlich auch eine entsprechende Reiseversicherung mit vorgenannten Leistungen abgeschlossen werden.
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