vers25 - Warum eine Tierhalterhaftpflicht hier: Pferdehaftpflicht, wann und wofür diese haftet.
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Warum eine Tierhalterhaftpflicht hier: Pferdehaftpflicht, wann und wofür diese haftet. Beitragsberechnung der Pferdehaftpflicht und Höhe der Versicherungssumme. Leistungseinschränkung und Kündigung der Pferdehaftpflicht. Schadenregulierung durch die Pferdehaftpflicht.
Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Pferde Haftpflichtversicherung? Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
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Warum eine Tierhalterhaftpflicht hier: Pferdehaftpflicht. Im § 823 BGB Abs.1 heißt es: " Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Dies gilt auch für Halter eines Tieres. Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Geflügel, Tauben und Bienen sind über die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden versichert. Dies gilt nicht, wenn diese zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Tiere wie: Hunde, Rinder, Pferde und Ponys sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sind in der Privathaftpflicht nicht eingeschlossen. Hunde und Pferde können, wenn sie nicht gewerbsmäßig gehalten werden, in der Tierhalterhaftpflicht versichert werden. Für die Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen ist im Einzelfall eine Sondervereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen erforderlich und sind nicht Gegenstand dieser Seite. Wofür und wann haftet eine Pferdehaftpflicht? Eine Haftpflichtversicherung für Pferde haftet für einen Schaden sowohl im Inland als auch für einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthaltes. Unter Berücksichtigung der Überlegung wie leicht Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn gegen den Verursacher eines Schadens Ersatzansprüche wegen eines Schaden geltend gemacht werden. Wenn es z. B. darum geht, unberechtigte Anspruchsforderungen abzuwähren, leistet die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz. Die Pferdehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Versicherten vorliegt. Handelt es sich Sachschäden, muß der Halter / Verursacher eines Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Pferdehaftpflicht ein. Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Pferdehaftpflicht leistet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssummen wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer. Rechnen Sie doch einfach mit dem Online Rechner Tierhalterhaftpflicht, hier Pferdehaftpflicht.
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