Reiseversicherung Krankenversicherung Au Pair in Deutschland und aus Deutschland.
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Reiseversicherung bei einer Jugendreise oder für Au Pair. Hinweis auf die AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen). Au Pair Reiseversicherung für eine Amerikareise oder andere Länder. Versicherungsschutz für deutsche Au Pair für Aufenthalte bis zu 3 Jahren im Ausland und ausländische Au Pair in Deutschland sowie für Teilnehmer an einer Jugendreise und internationalen Studentenaustausch Programmen (bis zum 35. Lebensjahr).
Die Leistungen für die Reiseversicherung und versicherbarer Personenkreis. Wenn Sie weiterlesen möchten klicken Sie bitte hier.
Aktuelle Informationen zu speziellen Reiseversicherungen können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Wenn Sie auf bitte klicken geklickt haben, kommen Sie auf eine Seite auf welcher Sie "Produktübersicht" oder "Finden Sie Ihren Wunschtarif" sehen. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Deutschland. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland während eines Aufenthaltes im Ausland Höchstaufnahmealter 35 Jahre.
Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher in der EU mit Visum. ausländische Gäste und Besucher in der EU ohne Visum. Auslandsaufenthalte bis maximal 5 Jahre. Für Reisen in die NAFTA - Länder. Das sind USA, Mexico und Kanada.
ambulante Heilbehandlung beim Arzt. stationäre Behandlung im Krankenhaus allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen. Transport zum nächst erreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus. Entbindung (Wartezeit 8 Monate).
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind. Die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfällen. Krankheiten die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen. Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Entziehungsmaßnahmen und - kuren entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Schwangerschaftsunterbrechungen. Zahnersatz.
im Todesfall 5.000,- Euro. im Invaliditätsfall bis zu 20.000,--Euro mit Progressionsstaffel 350%. Bergungskosten bis zu 2.500,- Euro.
Deckungssumme 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Mietsachschäden 25.000,- Euro. Abschiebekosten 1.000,- Euro (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- Euro).
ambulante Heilbehandlung beim Arzt. stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen). Transport zum nächst erreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus. Entbindung (Wartezeit 8 Monate). schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- Euro werden die Kosten je Aufenthalt zu 100%, von 501,- Euro bis 1.250,- Euro zu 75% bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung). medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland. Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- Euro. keine Selbstbeteiligung. zusätzlich: Maßnahmen zur Rehabilitation. Au Pair Ausfallgeld in Höhe von 10,- Euro pro Tag ab dem 6. Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes bis max. 90 Tage.
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind. Die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle. Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen. Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Entziehungsmaßnahmen und - kuren. entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung . psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Schwangerschaftsunterbrechungen. Zahnersatz entstehen.
Im Todesfall 5.000 Euro. Im Invaliditätsfall bis zu 40000,-- Euro mit Progressionsstaffel 350%.Bergungskosten bis zu 2.500,- Euro.
Deckungssumme 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Mietsachschäden 25.000,- Euro Abschiebekosten 5.000,- Euro (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- Euro, max. 1.000,- Euro.
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