vers25 - Baulexikon Teil IV - Immobilien und Bauplanung - günstig Häuser bauen in Nordrhein-Westfalen.

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Ob Sie Ihr Haus individuell planen oder eines der Typenhäuser haben wollen, die Bauexperten begleiten Sie von Anfang an.

Lexikon Hausbau für Bauherren, wenn diese Informationen über Abkürzungen, Erklärungen und Begriffe wissen möchten. Die gebräuchlichen Abkürzungen auf dieser Seite reichen von Bauträger bis kostengünstig bauen. Fordern Sie jetzt weitere Informationen auch für ein Fertighaus an. Unser Partner erstellt Ihnen gern: Vorentwurf Planung, Bauantrag, statische Berechnung, Bauphysik und Energieberatung. Günstiger Preis und guter Qualität.

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Bau Lexikon für Bauherren, wenn diese Informationen über Abkürzungen, Erklärungen und Begriffe wissen möchten. Die gebräuchlichen Abkürzungen auf dieser Seite reichen von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bis Verkehrswert einer Immobilie.

Hausbau Lexikon:

Bauträger.

Beurteilung Wert einer Immobilie.

Erbbaurecht.

Erklärung der Abkürzungen GFZ und GRZ.

Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Grundbuchauszug.

Kostengünstig bauen.

Niedrigenergiehaus.

Notar und Immobilienerwerb was macht der Notar.

Ökologisch bauen.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Teilungserklärung.

Verkehrswert einer Immobilie.

Sondereigentum Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum:

Ein Wohneigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus).

Teilungserklärung Teilungserklärung.

Wird eine Wohnungseigentumsanlage errichtet, muss der Grundstückseigentümer eine Aufteilung vornehmen. Diese basiert auf den genehmigten Plänen mit Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde. In der Teilungserklärung gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes werden dann die Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum in Verbindung mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung festgeschrieben. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung.

Verkehrswert Verkehrswert einer Immobilie.

Der Begriff des Verkehrswert ist im § 194 BauGB gesetzlich geregelt. Eine vereinfachte Zusammenfassung der gesetzlichen Definition lautet:

Der Verkehrswert ist der bei einem anstehenden Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis. Dabei wird unterstellt, dass Käufer und Verkäufer wirtschaftlich vernünftig handeln, und alle wertbeeinflussenden Eigenschaften des Grundstücks beachtet werden.

Hinweis auf günstiges Zinsniveau Bei dem derzeitig immer noch niedrigen Zinsniveau lohnt es sich, Geld zum bauen     und wohnen zu verwenden.

Hinweis auf günstigen Hausbau Außer einem günstigen Hausbau können Sie folgende Dienstleistungen anfordern:

Bauplanung - Baustatik - Bauphysik.

Bauantrag und Baugesuch für Wohngebäude.

Bauvorhaben im Bestand - energetische Sanierung, Umnutzung oder Anbau.

Spezifische Gebäudesituation werden an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner angepasst.

Bauleitung Objektüberwachung und Qualitätsmanagement beim bauen.

Baumanagement für Neubau und Bestandsimmobilien.

Bausachverständigenwesen: Beurteilung und Feststellung von Bauschäden.

Bausachverständigenwesen: Erstellen von Wertgutachten.

energetische Sanierung von Bestandsgebäuden - zukunftsfähige Sanierung und Energieeinsparung.

Gebäudeenergieberatung: Erstellen eines Gebäudeenergieausweis.

 

Unsere Telefonnummer: 02384 911119

 

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