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Krankentagegeld für Selbständige. Krankentagegeld für Selbständige.

Krankengeld Arbeitnehmer Krankengeld Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld gesetzliche Krankenversicherung.

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Bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Behandlung wird im Anschluss an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld gezahlt.

Für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Das Krankengeld beträgt für Arbeitnehmer 70 % des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts und Arbeitseinkommens (Regelentgelt. Höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohns. Das Krankengeld vermindert sich um die Beiträge Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Für die Berechnung des Krankengeldes wird allerdings nur das Einkommen bis Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Wird die Beitragsbemessungsgrenze wesentlich überschritten, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen gerechnet werden. Bei allen GKV-Mitgliedern entsteht eine erhebliche Versorgungslücke,

Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und sind nicht generell steuerfrei. Das Einkommenssteuergesetz §32b ist hierfür Grundlage. Beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommenserklärung muss die Zahlung von Krankengeld angegeben werden. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der anzuwendende Steuersatz höher ausfällt. Das, obwohl sich die Höhe des zu versteuernden Einkommens nicht verändert hat. Bagatellfälle sollen über die Werbungskostenpauschale ausgegrenzt werden.

Für die Bezieher von Krankentagegeld aus der PKV gilt diese Bestimmung nicht. Private Krankentagegelder sind völlig steuerfrei.

für Selbständige Krankentagegeld für Selbständige:

Selbstständige, welche freiwillig in der GKV versichert sind, können seit dem 01. 08. 2009 das Krankengeld wieder mitversichern.

Bei der Absicherung von Selbstständigen sind folgende Konstellationen möglich:

1. der Versicherte zahlt den ermäßigten GKV-Beitragssatz von 14,3 % und verzichtet auf den Einschluss des Krankengeldes.

2. der Versicherte zahlt den ermäßigten GKV-Beitragssatz und schließt zusätzlich einen Wahltarif ab. Dieser beinhaltet das Krankengeld. Achtung: Der Wahltarif bindet den Kunden 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse. Diese Bindungsfrist gilt auch bei Eintritt von Versicherungsfreiheit, einem Statuswechsel sowie bei einer Beitragserhöhung bzw. einer Beitragsrückzahlung.

3. der Versicherte zahlt den allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,9% und hat Anspruch auf Krankengeldzahlung ab der 7. Woche. Der Anspruch besteht nur bis zur Höhe des maximal versicherbaren Tagegeldes von rund 85 Euro.

4. der Versicherte zahlt den ermäßigten GKV-Beitragssatz und schließt das Krankengeld bei einem PKV-Unternehmen ab.

Bei Variante 1. und 3. kommt es zu entsprechend großen Deckungslücken.

Bei Variante 3 ist zu berücksichtigen, dass der Selbstständige in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit nicht abgesichert ist. Außerdem ist eine Deckungslücke vorhanden, da er nur den Höchstsatz von ca. 85 Euro erhält.

   

 

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