vers25 - PKV oder GKV - Private Krankenversicherung Vergleich.
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Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Die Zuzahlung beträgt bei Arznei-, Heil- und Verbandmitteln 10%. Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Allerdings keinesfalls mehr als die Kosten des Mittels. Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10% sowie 10 Euro je Heilmitteln. Eine Praxisgebühr ist je Quartal in Höhe von 10 Euro einmalig zu bezahlen. Der Versicherte hat bei stationärer Krankenhausbehandlung sowie Anschlußrehabilitionsmaßnahmen je 10 Euro pro Kalendertag zu entrichten. Dies gilt bis zu 28 Kalendertagen. Bei Anschlußrehabilitionsmaßnahmen wird eine vorhergegangene Krankenhausbehandlung angerechnet. Über die gesamte Dauer einer Rehabilitionsmaßnahme, welche begrifflich keine Anschlußrehabilitionsmaßnahme ist, sind 10 Euro zuzahlungspflichtig. Bei einer häuslichen Krankenpflege sind als Zuzahlung 10% der Kosten zu leisten. Außerdem ist eine Gebühr in Höhe von 10 Euro je Verordnung zu leisten.
Die Berechnung der privaten Krankenversicherung macht sich an vier Faktoren bemerkbar: Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. Beispiel: Unterbringung im Krankenhaus. Unterbringung im Zweibettzimmer ist teurer, als wenn diese für das Mehrbettzimmer abgeschlossen wird. Allerdings sind bei Ein- oder Zweibettzimmer - Absicherung die Wahlleistungen bei der ärztlichen Behandlung mit abgesichert. Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt mit dem Lebensalter. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge. Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken. Diese können nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (Risikozuschläge) bezahlt werden. Die Tarife werden für Männer und Frauen jeweils unterschiedlich kalkuliert. Wichtig ist: Spätere Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung sind nicht möglich. Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, indem sich der Versicherte für einen anderen Tarif entscheidet, dann erfolgt für den erweiterten Versicherungsschutz erneut eine Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet. |
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