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Berechnung bei der Privaten Beitrag Krankenversicherung Berechnung bei der Privaten.

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Beitrag Krankenversicherung  Beitrag Krankenversicherung berechnen bei der Gesetzlichen:

Der Beitrag, in der gesetzliche Krankenversicherung ist vom monatlichen Bruttogehalt abhängig. Außerdem zählen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung: alle wiederkehrenden Bezüge, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt in 2011 15,5 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,9%. Der Beitrag wird bei Arbeitnehmern wie folgt aufgeteilt: 7,3% zahlt der Arbeitgeber, 8,2% der Arbeitnehmer.

Beitragsbemessungsgrenze.

An den Einkünften der Versicherten bemessen sich die Beiträge. Beträge oberhalb der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) bleiben unberücksichtigt. Die BBG im Jahre 2011 beträgt 3.712,50 Euro.

Härtefallentlastung.

Die Krankenkasse, bei welcher der Erkrankte versichert ist, hat während eines Kalenderjahres die entstandenen Eigenanteile und Zuzahlungen zu übernehmen. Dies gilt, wenn eine individuelle Belastungsgrenze überstiegen wird für die versicherte Person sowie die mitversicherten Angehörigen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der Bruttoeinnahmen. 1% wird bei chronisch Kranken angerechnet, wenn Sie wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind.

Selbstbeteiligung.

Die gesetzlich Versicherten haben sich an einigen Leistungen die die gesetzliche Krankenkasse erbringt, durch Eigenanteile und Zuzahlungen zu beteiligen. Der sogenannten Selbstbeteiligung.

Die Zuzahlung beträgt bei Arznei-, Heil- und Verbandmitteln 10%. Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Allerdings keinesfalls mehr als die Kosten des Mittels. Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10% sowie 10 Euro je Heilmitteln. Eine Praxisgebühr ist je Quartal in Höhe von 10 Euro einmalig zu bezahlen.

Der Versicherte hat bei stationärer Krankenhausbehandlung sowie Anschlußrehabilitionsmaßnahmen je 10 Euro pro Kalendertag zu entrichten. Dies gilt bis zu 28 Kalendertagen. Bei Anschlußrehabilitionsmaßnahmen wird eine vorhergegangene Krankenhausbehandlung angerechnet.

Über die gesamte Dauer einer Rehabilitionsmaßnahme, welche begrifflich keine Anschlußrehabilitionsmaßnahme ist, sind 10 Euro zuzahlungspflichtig. Bei einer häuslichen Krankenpflege sind als Zuzahlung 10% der Kosten zu leisten. Außerdem ist eine Gebühr in Höhe von 10 Euro je Verordnung zu leisten.

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bei der Privaten Beitrag Krankenversicherung Berechnung bei der Privaten:

Die Berechnung der privaten Krankenversicherung macht sich an vier Faktoren bemerkbar:

Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. Beispiel: Unterbringung im Krankenhaus. Unterbringung im Zweibettzimmer ist teurer, als wenn diese für das Mehrbettzimmer abgeschlossen wird. Allerdings sind bei Ein- oder Zweibettzimmer - Absicherung die Wahlleistungen bei der ärztlichen Behandlung mit abgesichert.

Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt mit dem Lebensalter. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.

Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken. Diese können nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (Risikozuschläge) bezahlt werden.

Die Tarife werden für Männer und Frauen jeweils unterschiedlich kalkuliert. Wichtig ist: Spätere Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung sind nicht möglich. Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, indem sich der Versicherte für einen anderen Tarif entscheidet, dann erfolgt für den erweiterten Versicherungsschutz erneut eine Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet.

   

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