vers25.de - Wechseln der Krankenkasse von Ledigen, Unverheirateten und Ehepaaren mit und ohne Kinder nach Lebensplanung.
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Überlegungen zum Wechseln der Krankenkasse nach Lebensplanung.
Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Erste Überlegung für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung ist die Lebensplanung.
Für die Krankenvollversicherung: GKV + evtl. ergänzende PKV, aber Beitrag prüfen. Leistungen in der PKV sind oft besser und vertragsmäßig zugesichert. Der Beitrag ist bei der PKV altersabhängig. Eventuell auch eine Person, aus Beitragsgründen meistens der Mann, PKV. Der Partner GKV. Kinder müssen grundsätzlich bei dem Höherverdienenden versichert werden. Ehepaare ohne Kinder, wenn nur einer erwerbstätig ist: empfohlenes Ergebnis für die Krankenversicherung PKV oder GKV + evtl. ergänzende PKV je nach persönlicher Überlegung mit Einbeziehen der Beitragskonstellation. Zahnbehandlung und Krankengeld ist eine wichtige private Absicherung. Selbständige, die bisher pflichtversichert waren: Empfohlenes Ergebnis für die Krankenvollversicherung PKV oder GKV + evtl. ergänzende PKV, aber auf jeden Fall Beitrag prüfen. Denken Sie daran, dass die GKV auch Jahre später noch die Beiträge im Verhältnis zum Einkommen prüfen, kann und eventuell Nachzahlungen anstehen können. Leistungen in der PKV sind oft besser und vertragsmäßig zugesichert. Beitrag ist bei der PKV altersabhängig. Bedeutet: Je jünger die / der zu Versichernde ist, umso günstiger ist der Beitrag. Die Behauptung, dass der private Krankenversicherung Beitrag höher wird, wenn man älter geworden ist und schon lange Zeit privat versichert ist, ist ein Irrglaube. Unverheiratet ohne Kinder: das empfohlene Ergebnis ist die Krankenvollversicherung wenn die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entspricht. Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2011 44.550 € p.a. bzw. 3.712,50 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2011 49.500 € p.A. bzw. 4.125 € monatlich. Im Jahr 2012 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 50.850,00 p. A. bzw. 4.237,50 monatlich. Unverheiratete mit einem oder mehreren Kindern: empfohlenes Ergebnis für die Krankenvollversicherung PKV oder GKV + evtl. ergänzende PKV je nach persönlicher Überlegung mit Einbezug der Beitragskonstellation (siehe auch eventuell Zusatzkrankenversicherung). |
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