vers25.de - private Krankenversicherung Leistungen Kernpunkte auf Fragen in der Beratung.
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Diese Seite erhebt nicht den Anspruch, Ihnen auf jede verglichene Krankenversicherung eine Antwort zu geben. Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Sie sollen hiermit lediglich auf die Kernpunkte bei einem Gespräch über Krankenversicherung aufmerksam werden.
Besteht Leistungsanspruch für Fahrtkosten bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit?
Besteht Versicherungsschutz bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)?
Verzichtet der Versicherer auf die Einhaltung von Wartezeiten?
Verzichtet der Versicherer auf das Kündigungsrecht?
Wird das Tagegeld für akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus weltweit gezahlt?
Kann eine Arbeitsunfähigkeit ohne Gefährdung der Leistungspflicht auch nach Ablauf der Karenzzeit gemeldet werden?
Sehen die Versicherungsbedingungen vor, das unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit erbracht werden?
Wird das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit und Eintreten der Arbeitslosigkeit länger als 3 Monate gezahlt?
Ist die Verdienstausfallversicherung mit einer Dynamik ausgestattet, damit der Versicherungsschutz jedes Jahr, bzw. spätestens alle 2 Jahre ohne Risikoprüfung den Einkommensveränderungen angepasst werden kann?
Leistet die Verdienstausfallversicherung bei Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Mutterschutzzeit?
Besteht bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes der volle tarifliche Leistungsanspruch?
Entfallen die vorgesehenen Summenbegrenzungen (in den ersten fünf Jahren) bei Unfall?
Besteht Versicherungsschutz mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ)? |
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