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Im Rahmen unseres Angebotes und Informationen zur Autoversicherung bieten wir Ihnen einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog.
Hinweis: Dieser Auszug ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Das Thema ist: Punkte in Flensburg. Es ist kein
amtlicher Text und hat keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang
mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen. Sie finden eine ausführliche Übersicht zum Punkte- und Bussgeldkatalog
beim Internetangebot des Kraftfahrt - Bundesamtes. Hier sind die unterschiedlichen Verfahren wie Bußgeldverfahren, Strafverfahren
und Verwarnungsgeldverfahren zusammengestellt.
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Günstig versichern durch Vergleich - Eine KFZ
Haftpflichtversicherung bei Kauf oder Wechsel ist Pflicht.
Versichererwechsel zum 01. 01.
eines Folgejahres : Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November gegenüber
der Gesellschaft erklärt sein. Rechtzeitig vergleichen und sparen.
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Versichern nach
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Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf Kauf eines
KFZ oder Versichererwechsel zum
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Das Thema der Geschwindigkeit ist in § 3 StVO enthalten. Hier heißt es: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein
Fahrzeug ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen
Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen Wenn bedingt durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite
weniger als 50 m beträgt, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren. Es kann aber auch sein das auch eine geringere Geschwindigkeit
geboten ist. Innerhalb der übersehbaren Strecke muß gehalten werden können. Wenn Fahrbahnen so schmal sind das entgegenkommende Fahrzeuge
gefährdet sind muß so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Wenn kein
triftiger Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer
wie Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen, muß ausgeschlossen sein. Dies kann durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und
Bremsbereitschaft geschehen. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
50 km/h und außerhalb für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch
Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Ferner gilt sie nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzungen oder Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt
für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Geschwindigkeit - zu schnelles fahren |
Punkte |
Euro Geldbuße |
Fahrverbot Monate |
unangepaßte Geschwindigkeit, z. B. bei Regen oder
Glätte |
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100,00 |
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Tempoüberschreitungen mit Kraftfahrzeug |
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|
- bis 10 km/h innerorts |
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15 |
|
- bis 10 km/h außerorts |
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10 |
|
- 11 - 15 km/h innerorts |
|
|
25 |
|
- 11 - 15 km/h außerorts |
|
|
20 |
|
- 16 - 20 km/h innerorts |
|
|
35 |
|
- 16 - 20 km/h außerorts |
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|
30 |
|
- innerorts |
21 - 25
km/h |
1 |
80 |
|
- außerorts |
21 - 25 km/h |
1 |
70 |
|
- innerorts |
26 - 30 km/h |
3 |
100 |
(1*) |
- außerorts
|
26 - 30 km/h |
3 |
80 |
(1*) |
- innerorts |
31 - 40 km/h |
3 |
160 |
1 |
- außerorts |
31 - 40 km/h
|
3 |
120 |
(1*) |
- innerorts |
41 - 50 km/h |
4 |
200 |
1 |
- außerorts |
41 - 50 km/h |
3 |
160 |
1 |
- innerorts |
51 - 60 km/h |
4 |
280 |
2 |
- außerorts |
51 - 60 km/h |
4 |
240 |
1 |
- innerorts |
61 - 70 km/h |
4 |
480 |
3 |
- außerorts |
61 - 70 km/h |
4 |
440 |
2 |
- innerorts |
über 70 km/h |
4 |
680 |
3 |
- außerorts
|
über 70 km/h |
4 |
600 |
3 |
Diese Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der
festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen.
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Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit
gefahren bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, angekündigten Gefahrenstellen
oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.
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3
|
100
|
- - -
|
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