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Im Rahmen unseres Angebotes und Informationen zur Autoversicherung bieten wir Ihnen einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog.

Hinweis: Dieser Auszug ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Das Thema ist: Punkte in Flensburg. Es ist kein amtlicher Text und hat keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen. Sie finden eine ausführliche Übersicht zum Punkte- und Bussgeldkatalog beim Internetangebot des Kraftfahrt - Bundesamtes. Hier sind die unterschiedlichen Verfahren wie Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Verwarnungsgeldverfahren zusammengestellt.

Pfeil rechts

Günstig versichern durch Vergleich - Eine KFZ Haftpflichtversicherung bei Kauf oder Wechsel ist Pflicht.

Versichererwechsel zum 01. 01. eines Folgejahres : Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November gegenüber der Gesellschaft erklärt sein. Rechtzeitig vergleichen und sparen.

 Versichern nach roter Pfeil Kauf eines KFZ wie Auto, Motorrad, LKW, Anhänger, Wohnmobil oder Wohnwagen.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer KFZ-Versicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf Kauf eines KFZ oder Versichererwechsel zum 01. 01 geklickt haben.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

Das Thema der Geschwindigkeit ist in § 3 StVO enthalten. Hier heißt es: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen Wenn bedingt durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite weniger als 50 m beträgt, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren. Es kann aber auch sein das auch eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Innerhalb der übersehbaren Strecke muß gehalten werden können. Wenn Fahrbahnen so schmal sind das entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet sind muß so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Wenn kein triftiger Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen, muß ausgeschlossen sein. Dies kann durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft geschehen. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h und außerhalb für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Ferner gilt sie nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzungen oder Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Geschwindigkeit - zu schnelles fahren Punkte Euro Geldbuße Fahrverbot Monate
unangepaßte Geschwindigkeit, z. B. bei Regen oder Glätte  

100,00

 
Tempoüberschreitungen mit Kraftfahrzeug      
- bis 10 km/h innerorts     15  
- bis 10 km/h außerorts     10  
- 11 - 15 km/h innerorts     25  
- 11 - 15 km/h außerorts     20  
- 16 - 20 km/h innerorts     35  
- 16 - 20 km/h außerorts     30  
- innerorts 21 - 25 km/h 1 80
- außerorts 21 - 25 km/h 1 70
- innerorts 26 - 30 km/h 3 100 (1*)
- außerorts 26 - 30 km/h 3 80 (1*)
- innerorts 31 - 40 km/h 3 160 1
- außerorts 31 - 40 km/h     3  120 (1*)
- innerorts 41 - 50 km/h 4 200 1
- außerorts 41 - 50 km/h 3 160 1
- innerorts 51 - 60 km/h  4  280 2
- außerorts 51 - 60 km/h 4 240 1
- innerorts 61 - 70 km/h 4 480 3
- außerorts 61 - 70 km/h 4 440 2
- innerorts über 70 km/h  4  680 3
- außerorts über 70 km/h 4 600 3

Diese Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, angekündigten Gefahrenstellen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.

3 100 - - -

 

 

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