Die Karte bei Autoreisen ins Ausland, auch nach Polen, mitnehmen.

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Grüne Karte Tipps zur grüne Versicherungskarte (IVK).

Diese sollte bei Auslandsfahrten mit dem KFZ grundsätzlich mitgenommen werden.Die Internationale Karte (IVK), auch bekannt als die Grüne Versicherungskarte, dient als Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Inhalt dieser Versicherungskarte, welche man bei seinem KFZ - Versicherer kostenlos erhält, sind Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Auf jeden Fall muß man die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder mitnehmen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, und die Ukraine.

 

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Günstig versichern durch Vergleich - Eine KFZ Haftpflichtversicherung bei Kauf oder Wechsel ist Pflicht.

Versichererwechsel zum 01. 01. eines Folgejahres : Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November gegenüber der Gesellschaft erklärt sein. Rechtzeitig vergleichen und sparen.

Versichern nach roter Pfeil Kauf eines KFZ wie Auto, Motorrad, LKW, Anhänger, Wohnmobil oder Wohnwagen.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer KFZ-Versicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf Kauf eines KFZ oder Versichererwechsel zum 01. 01 geklickt haben.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

In Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen gilt, ist die internationale Karte nicht erforderlich. Dies sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Obwohl man in diese Länder die Grüne Karte nicht mitnehmen muß ist es doch empfehlenswert.

Wenn sich in Deutschland ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug ereignet und gegen die Versicherung dieses Fahrzeuges ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden, kann man die Ansprüche beim Deutsches Büro Grüne Karte e.V. geltend machen. Die genaue Anschrift ist: Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Wilhelmstr. 43 / 43 G 10117 Berlin Telefon: +49 40 33440-0 Telefax: +49 40 33440-7040 E-mail: dbgk[at]gruene-karte.de.

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