Die Karte bei Autoreisen ins Ausland, auch nach Polen, mitnehmen.
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Grüne Karte Tipps zur grüne Versicherungskarte (IVK).Diese sollte bei Auslandsfahrten mit dem KFZ grundsätzlich mitgenommen werden.Die Internationale Karte (IVK), auch bekannt als die Grüne Versicherungskarte, dient als Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Inhalt dieser Versicherungskarte, welche man bei seinem KFZ - Versicherer kostenlos erhält, sind Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Auf jeden Fall muß man die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder mitnehmen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, und die Ukraine.
Versichern nach Kauf eines KFZ wie Auto, Motorrad, LKW, Anhänger, Wohnmobil oder Wohnwagen.
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