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BU Rente Versicherungsvergleich.

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Berufsunfähigkeitsversicherung und Leistungen der Pflegeversicherung.

Hilfe bei Pflegebedürftigkeit. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.

Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für die nachfolgend genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang der Hilfe einer anderen Person bedarf. Relevante Verrichtungen des täglichen Lebens sind:

Fortbewegen im Zimmer Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Waschen, Kämmen oder Rasieren Verrichten von Notdurft. Voraussetzung dafür ist, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit mindestens so hoch ist wie der im Versicherungsschein genannte Grad der BU. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand einer unterschiedlich gehandhabten Punktevergabe seitens der Versicherer durchgeführt. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle gilt:

Pflegebedürftigkeit von 70 %: wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf.

Pflegebedürftigkeit von 100 %: wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe anderer Personen aufstehen, kann oder der Bewahrung bedarf.

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