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Berufsunfähigkeitsversicherung, die wichtigste Versicherung.

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Berufsunfähigkeit Definition erklärt warum.

Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, den erlernten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Werden diese Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit nur zu einem gewissen Grad erfüllt, so spricht man von einer teilweisen Berufsunfähigkeit, bei der sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Regelung richtet. In diesem Zusammenhang sollte berücksichtigt werden, dass es für den begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der Berufsunfähigkeit festzulegen.

Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-%-Regelung, die sich durchgesetzt hat, vermehrt zu Nichtübereinstimmungen zwischen den Kontrahenten. Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU.

Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit beruht auf ausführlichen ärztlichen Berichten über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU. Die ärztliche Beurteilung ist die entscheidende Grundlage für die abschließende Prüfung durch den Versicherer.

Zwischen dem BU - Begriff in der Lebensversicherung, dem Berufsunfähigkeitsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Invaliditätsbegriff in der privaten Unfallversicherung bestehen ganz wesentliche Unterschiede.

In der privaten Unfallversicherung ist die Leistungsgewährung davon abhängig, dass eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person eingetreten ist, also eine Dauerschädigung und eine Invalidität vorliegt. Diese medizinische Beurteilung erfolgt anhand der sogenannten Gliedertaxe und unabhängig von irgendwelchen beruflichen Aspekten.

   

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