vers25.de - Künstler Krankenversicherung ist die Versicherung für Künstler ist die Künstlersozialkasse.
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Künstler / Publizisten und die Krankenkasse. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Künstler und Publizisten sind in der GKV nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSGV) versicherungspflichtig. Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Befreiung von der Versicherungspflicht.
LVA Oldenburg-Bremen - Künstlersozialkasse Langeoogstraße 12 26384 Wilhelmshaven Wer sich in dieser Form an die Künstlersozialkasse wendet, erhält Informationen und einen Fragebogen, so dass eine Klärung erfolgen kann. Selbständige Künstler und Publizisten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben die Möglichkeit, gegenüber der KSK zu erklären, dass das Krankengeld nicht erst mit Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt beginnen soll. Dieser Zeitpunkt wird durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgesetzt und ist spätestens der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Den Erhöhungsbetrag für den vorzeitigen Beginn des Krankengeldbezuges hat der Versicherte allein zu tragen. |
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