vers25.de - Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze -JAEG-.
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Die Bundesregierung legt jedes Jahr die Versicherungspflichtgrenze fest. Hierbei wird die Entwicklung der Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenen Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt. Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer diejenige Pflichtgrenze, bis zu welcher die Versicherungspflicht besteht.
Die Versicherungspflichtgrenze musste nicht nur vorausschauend sondern auch im Rückblick überschritten werden. Als versicherungsfrei galten Arbeitnehmer seit 2007, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstieg. Achtung: Es besteht Verwechselungsgefahr da seit 2003 bei Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Diese sind seitdem voneinander losgelöst zu betrachten. |
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