vers25.de - Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze -JAEG-.

Impressum

Startseite

Die Bundesregierung legt jedes Jahr die Versicherungspflichtgrenze fest. Hierbei wird die Entwicklung der Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenen Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

 

 

zum Beitrag- und Leistungsvergleich der 

Pflegeversicherung  

bitte klicken
Pfeil nach rechts

zum Beitrag- und Leistungsvergleich private Krankenversicherung berechnen dort   Krankenversicherung

bitte klicken

zum Beitrag- und Leistungsvergleich private Krankenzusatz auch Zahnzusatzversicherung berechnen dort   Zahnzusatzversicherung

bitte klicken

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer diejenige Pflichtgrenze, bis zu welcher die Versicherungspflicht besteht.

Für 2011 ist dieser Wert das erste Mal gesunken und liegt bei 50.850 Euro.

Für Arbeitnehmer entscheidet Versicherungspflichtgrenze ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Wer mit seinem Bruttoeinkommen regelmäßig über dieser Grenze liegt, kann sich privat versichern. Zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze. Zwei Grenzwerte für die Versicherungspflichtgrenze existieren seit dem 01. Januar 2003. Die allgemeine und die besondere Entgeltgrenze.

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze -JAEG- gehören:

Arbeitsentgelt.

vermögenswirksame Leistungen.

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld,

Pauschale Überstundenvergütungen,

Zulagen,

Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal.

Nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze -JAEG- gehören:

Pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge.

Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z.B. Kindergeld).

 

Von der Versicherungspflichtgrenze (=Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird bestimmt, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist oder nicht.

Die Regelungen zum Wechsel in die PKV sind seit 2011 wieder erleichtert. Das Gesetz GKV-WSG (Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung) hatte den Wechsel erschwert.

Die Versicherungspflichtgrenze musste nicht nur vorausschauend sondern auch im Rückblick überschritten werden. Als versicherungsfrei galten Arbeitnehmer seit 2007, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstieg.

Achtung: Es besteht Verwechselungsgefahr da seit 2003 bei Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Diese sind seitdem voneinander losgelöst zu betrachten.

   

private Krankenversicherung

Abkürzung allgem. u. medizinisch

Beitrag Krankenversicherung

Gesetzlich oder Privat versichern

GKV oder PKV

Lexikon Krankenkasse

PKV Wechsel Beispiele

PKV Leistungen

Sterbegeld beantragen

PKV Zusatzsatzversicherung

Krankenkassenwechsel

Personenversicherung

Berufsunfähigkeit

betriebliche Rente

Lebensversicherung

Rentenversicherung

Risiko Lebensversicherung

Sachversicherung

Autoversicherung

Hausratversicherung

Hundehalterhaftpflicht

private Haftpflicht

Rechtsschutz

Pferdehaftpflicht

Unfallversicherungen

Wohngebäude

Reise u. Reiseversicherung

Auslandsreise Krankenversicherung

Reise Tipps

spezielle Reiseversicherungen

online Partnerschaft

Einkaufen

Finanzdienstleistung

Immobilien

Kommunikation

Unterhaltung

Versicherung

Allgemeines

Nutzungsbedingungen

online Partnerschaft

So finden Sie uns

Versicherungsmakler

Vers. nach Lebenssituation

Wer wir sind

Bauen und Finanzieren

Baufinanzierung Ratgeber

KFW Passivhaus

Lexikon Begriffe Bausparen

Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler

Bauen - Baufinanzierung - Bausparen - Reisen - Versicherungsmakler

Am Landwehrbach 12     59514   Welver (NRW) oder per Anfrage E-Mail

 

nach oben

Inhalt Verzeichnis