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Gesetzliche Krankenkasse kündigen. Seit dem 01.01.2002 ist die Person welche die Versicherung wechseln möchte an die Wahlentscheidung 18 Monate gebunden. Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Dies gilt für Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder in der GKV. Die Krankenkasse kündigen mit der Absicht, in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Bei Beitragserhöhungen gilt die Bindungsfrist von 18 Monaten nicht.
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