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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden privaten grenze. Die JAEG hat folgende Funktionen:

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Festlegung der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungspflichtgrenze).

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze -JAEG- auch Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Bruttogehaltes nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Sie legt die Grenze zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fest. Sie ist seit vielen Jahrzehnten Gegenstand politischer Probleme. Wenn Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Einkommen beziehen so sind diese versicherungsfrei und können sich auch privat krankenversichern. Mit Ablauf des Kalenderjahres tritt die Versicherungsfreiheit ein.

Es ist nicht erforderlich, das das regelmäßige Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich das Gehalt diese Höhe erzielt hat. Eine Versicherungsfreiheit bedeutet die versicherungsfreie Person nicht pflichtig versichert ist. Eine Krankheitskostenversicherung ist auf jeden Fall zu behalten oder neu abzuschließen. GKV oder PKV. Gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung. Berufseinsteiger, deren Arbeitsentgelt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind ab sofort versicherungsfrei.

Wenn im laufenden Kalenderjahr die JAEG unterschritten wird, ist der Arbeitnehmer ab sofort versicherungspflichtig.

 

 

   

private Krankenversicherung

Abkürzung allgem. u. medizinisch

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Gesetzlich oder Privat versichern

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