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Ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, besteht Versicherungsschutz zunächst grundsätzlich. Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen: Keine Rolle spielt, auf welcher Ursache die Vorerkrankung, die Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Es besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal war.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Berufsunfähigkeitversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner im Bereich der Baufinanzierung ist 100 Banken. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Ausgeschlossen Ausgeschlossen i. d. Regel ist bei der BU im einzelnen,

wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie,

unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen, wenn der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat,

durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehen durch den Versicherten,

bei Folge der absichtlichen Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung oder versuchten Selbsttötung (abgesehen von den Fällen der Unzurechnungsfähigkeit);

bei der Versicherung fremder Berufsunfähigkeit, wenn der VN die BU des Versicherten durch eine widerrechtliche&xnbsp; Handlung vorsätzlich herbeigeführt hat;

durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kfz, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit&xnbsp; ankommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist;

durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronenvolt,

durch Neutronen jeder Energie,

durch Laser- oder Maserstrahlen oder durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen entstanden ist.

Der Versicherer muss dies beweisen und darlegen. Hierzu ergänzend besteht Leistungspflicht, wenn die versicherte Person als medizinisches Hilfspersonal oder Arzt diesem Risiko ausgesetzt ist oder wenn eine Bestrahlung für Heilzwecke durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Das BU - Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle (Fluguntauglichkeitsklausel für das Cockpitpersonal) vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in einem Hubschrauber verursacht wird.

Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht des Versicherers, z. B. nach Erlöschen oder Beitragfreistellung des Vertrages, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der Unterbrechung vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.

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Das Risiko der Berufsunfähigkeit

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