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Berufsunfähigkeitsversicherung, die wichtigste Versicherung.

Eine Auswahl aus unserem Lexikon der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie unter

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Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Berufsunfähigkeitversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner ist 100 Banken. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Berufsunfähigkeitsversicherung - Pauschal- oder Staffelregelung. Pauschal- oder Staffelregelung.

Als berufsunfähig gilt der Versicherte nach den Versicherungsbedingungen, wenn er seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben kann.

Pauschalregelung 50 %:

Wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % welche vom Arzt festgestellt werden, muss = volle Rente, bei weniger als 50 % keine Leistung.

Pauschalregelung von 75 %:

Diese richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unter 75 % ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe.

Pauschalregelung von 100 %:

Hier erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit. Sie kommt insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende infrage.

Staffelregelung:

Hierbei wird bei einem Leistungsfall nach Erkrankung oder Unfall von mehr als 75 % oder 66 2/3 % voll gezahlt. Bei einem Leistungsfall nach Erkrankung oder Unfall von mindestens 25 % oder 33 1/3 % entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU - Grad unter 25 % oder 33 1/3 % besteht kein Leistungsanspruch.

Allgemein:

In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig gemacht werden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter bei einer persönlichen Beratung hierüber, wenn Sie einen Antrag bei einer leistungsstarken Gesellschaft stellen möchten. Er wird Ihnen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hierzu etwas sagen können. Allerdings sollten Sie ihn schriftlich von einer Haftung freistellen, wenn die gemachte Aussage in Ihrem Einzelfall anders eintreffen sollte.

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